29.05.2024 15:06:41 - EQS-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & -4-

DJ EQS-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2024 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2024 in
Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-29 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA Bad Teinach-Zavelstein - ISIN DE0006614001 und DE0006614035 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2024 in Bad Teinach-Zavelstein
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre^1,
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA am
Dienstag, den 09. Juli 2024, 10:30 Uhr, im Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 75385 Bad
Teinach-Zavelstein, ein.
^1 nachfolgend kurz "Aktionäre"
I. Tagesordnung
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31.12.2023
und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts des Geschäftsjahres 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31.12.2023
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 Aktiengesetz
(AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023
1. in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 35.232.737,11 ausweist,
festzustellen.

Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf
www.mineralbrunnen-kgaa.de
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unter der Rubrik Investor Relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung

ausliegen.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

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Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 35.232.737,11 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,65 für jede der 5.424.755
dividendenberechtigten Stammaktien für das Geschäftsjahr 2023
(insgesamt EUR 3.526.090,75)
2.
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,73 für jede der 2.187.360

dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2023

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(insgesamt EUR 1.596.772,80)
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. Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 30.109.873,56 auf neue Rechnung.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr

2023

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Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

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4. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
5. Heinrich-Böcking-Straße 6-8, 66121 Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2024 zu wählen.
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Satzungsänderung: Beschlussfassung über die Aufhebung und Neufassung von Ziff. 11.2 der Satzung

Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung)

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Aus sachlichen Gründen kann es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine Amtszeit für Mitglieder
des Aufsichtsrates zu bestimmen, die vom gesetzlichen Regelfall abweicht. Daher soll die
entsprechende Regelung in der Satzung flexibler gefasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
6. Ziff. 11.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zum Ende der
Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Die Hauptversammlung
kann auch eine kürzere Amtszeit bestimmen. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist statthaft.
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Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

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Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
GmbH & Co. KGaA endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 09.07.2024.
Gem. Ziff. 11.1 der Satzung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA besteht
der Aufsichtsrat insgesamt aus 6 Mitgliedern.
Er setzt sich nach §§ 278 Abs. III, 95 Abs. I, 96 Abs. I, 101 Abs. I AktG ausschließlich
aus Vertretern der Anteilseigner zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen
sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung
am 09.07.2024 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das vierte (4.) Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt
(wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), als
Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.
Gerhard Theis, Waldmohr (Wiederwahl)
a)            Diplom Betriebswirt, ehemaliger CFO der Karlsberg-Gruppe, seit 01.01.2018 im 
7.                                        Ruhestand 


Fritz Engelhardt, Pfullingen (Wiederwahl)
b) Hotelier im Ruhestand
Jürgen Kirchherr, Rutesheim (Wiederwahl)
c) Diplom Betriebswirt, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes
DEHOGA Baden-Württemberg e.V.
Christian Borck, München (Wiederwahl)
d) Diplom Betriebswirt, CEO der Novel Foods GmbH
Claus Pfrommer, Bad Teinach (Wiederwahl)
Maschinist, Vorsitzender des Betriebsrates der Mineralbrunnen Teinach GmbH,
e) Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
GmbH & Co. KGaA
Isabel Weber von Freital, Saarbrücken (Erstwahl)
f) Diplom Kauffrau, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, Leitung Abteilung
Finanzen bei CISPA-Helmholtz Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Es können nur diejenigen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen, die sich in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben.
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May 29, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & -2-

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Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erforderlich.
Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), d. h. auf den 17. Juni 2024 (24:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der
Aktienbesitz zu diesem Stichtag.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am 02. Juli 2024 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
1.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
===
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die

Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der

vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für

den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen

Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär

werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine

Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

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Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen.
Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung (s. Ziff. 1).
Erteilung von Vollmachten, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, das ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt
wird.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären beziehungsweise deren Bevollmächtigten an, den
Nachweis per Post oder E-Mail an die Gesellschaft so zu übermitteln, dass er spätestens bis
zum 7. Juli 2024, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse eingeht:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 2. Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht
===
und deren Änderung.

Auch am Tag der Hauptversammlung können bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten

Zeitpunkt Vollmachten erteilt oder widerrufen werden und der Nachweis hierüber gegenüber

der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch den von

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Möchten Aktionäre

hiervon Gebrauch machen und dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eine Vollmacht

erteilen, müssen sie sich ebenfalls fristgerecht und unter Nachweis des Anteilsbesitzes

nach den Bestimmungen gemäß vorstehender Ziffer 1 zur Hauptversammlung anmelden.

Darüber hinaus müssen die Aktionäre dem Stimmrechtsvertreter für jeden einzelnen

Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Der

Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen. Ist keine

Weisung erteilt worden oder ist eine Weisung nicht eindeutig, muss sich der

Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Der

Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden

Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Formulare zur Vollmachts- und

Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder

Eintrittskarte beigefügt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere Aktionäre, die den von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, Vollmacht nebst Weisungen

spätestens bis zum 7. Juli 2024, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder

per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

===
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
===
Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre an der Ein- und Ausgangskontrolle noch

bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt Vollmachten und Weisungen an die

von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.

Ergänzungsverlangen § 122 Absatz 2 AktG

===
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB mindestens 24
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2024 (24:00
Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
3.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Badstr. 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
E-Mail: investor.relations@mineralbrunnen-kgaa.de
===
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May 29, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & -3-

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

===
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG zu Vorschlägen der persönlich
haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zur
Wahl des Aufsichtsrats sind ausschließlich zu richten an:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Badstr. 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
E-Mail: hv2024@minag.de
===
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird

bis spätestens zum 24. Juni 2024, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), übermittelte,

zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des

Namens des Aktionärs, einer Begründung (letztere ist nicht erforderlich für Wahlvorschläge)

und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

===
www.mineralbrunnen-kgaa.de
===
unter der Rubrik Investor Relations veröffentlichen.

Veröffentlichung auf der Internetseite

===
Die Gesellschaft veröffentlicht alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf ihrer
Internetseite unter
www.mineralbrunnen-kgaa.de
5.
===
unter der Rubrik Investor Relations Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere die

Einberufung der Hauptversammlung, die mit der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich

zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Die

Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse

bekannt gegeben.

Informationen zum Datenschutz

===
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung ihrer
Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name
oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und
Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer).
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich
verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten
unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der
Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden und an ihr teilnehmen.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Badstr. 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
datenschutz@mineralbrunnen-kgaa.de
===
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden

grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu

diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im

Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um

typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte

oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem

Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis

der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem

Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von

bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. 6. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Vertretern der Aktionäre

gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger

als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei

denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von

Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung

erforderlich.

Aktionäre und Vertreter der Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,

die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich

haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der

Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung

von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit

dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3

DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Vertreter der Aktionäre das Recht

auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem

gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität").

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

===
datenschutz@mineralbrunnen-kgaa.de
===
Zudem haben Aktionäre und Vertreter der Aktionäre auch das Recht zur Beschwerde bei

einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

erreichen die Aktionäre und Vertreter der Aktionäre unter folgender Adresse:

===
Rechtsanwalt Hubert Beeck
Lagerstraße 53
66424 Homburg/Saar
E-Mail: datenschutz@mineralbrunnen-kgaa.de Bad Teinach-Zavelstein, im Mai 2024 Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin: Karlsberg International Getränkemanagement GmbH
===
Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 ("EU-DVO")

===


A. Inhalt der Mitteilung

Ordentliche Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
1. Eindeutige Kennung des am 09. Juli 2024
Ereignisses:
Im Format der EU-DVO: 7b3b745d4218ef11b53400505696f23c

Einberufung der Hauptversammlung
2. Art der Mitteilung:
Im Format der EU-DVO: NEWM

B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN:

Stammaktien: DE0006614001

Vorzugsaktien: DE0006614035

2. Name des Emittenten: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

C. Angaben zur Hauptversammlung

9. Juli 2024
1. Datum der Hauptversammlung:
Im Format der EU-DVO: 20240709

10:30 Uhr MESZ
2. Uhrzeit der Hauptversammlung:
Im Format der EU-DVO: 8:30 Uhr UTC

Ordentliche Hauptversammlung
3. Art der Hauptversammlung:
Im Format der EU-DVO: GMET (ISO 20022: GMET)

4. Ort der Hauptversammlung: Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 75385 Bad Teinach-Zavelstein

Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG ist der Geschäftsschluss des
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

===
5. Aufzeichnungsdatum: 17. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ

Im Format der EU-DVO: 20240617

6. Uniform Resource Locator
(URL)/ https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html
Internetseite zur
Hauptversammlung:

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2024-05-29 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 

Badstraße 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Deutschland
Telefon:      +49 7053 9262-220 
Fax:          +49 7053 9262-67 
E-Mail:       investor.relations@mineralbrunnen-kgaa.de 
Internet:     https://www.mineralbrunnen-kgaa.de 
ISIN:         DE0006614001, DE0006614035 
WKN:          661400, 661403 
Börsen:       Frankfurt, Stuttgart 


Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1913879 2024-05-29 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1913879&application_name=news

END) Dow Jones Newswires

May 29, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MINERALBR.UEBERKINGEN ST 661400 Frankfurt 15,400 04.07.24 14:18:27 +0,100 +0,65% 0,000 0,000 15,400 15,300

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