29.05.2024 15:06:41 - EQS-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & -2-

DJ EQS-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2024 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2024 in
Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-29 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA Bad Teinach-Zavelstein - ISIN DE0006614001 und DE0006614035 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2024 in Bad Teinach-Zavelstein
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre^1,
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA am
Dienstag, den 09. Juli 2024, 10:30 Uhr, im Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 75385 Bad
Teinach-Zavelstein, ein.
^1 nachfolgend kurz "Aktionäre"
I. Tagesordnung
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31.12.2023
und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts des Geschäftsjahres 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31.12.2023
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 Aktiengesetz
(AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023
1. in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 35.232.737,11 ausweist,
festzustellen.

Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf
www.mineralbrunnen-kgaa.de
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unter der Rubrik Investor Relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung

ausliegen.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

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Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 35.232.737,11 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,65 für jede der 5.424.755
dividendenberechtigten Stammaktien für das Geschäftsjahr 2023
(insgesamt EUR 3.526.090,75)
2.
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,73 für jede der 2.187.360

dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2023

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(insgesamt EUR 1.596.772,80)
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. Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 30.109.873,56 auf neue Rechnung.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr

2023

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Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

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4. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
5. Heinrich-Böcking-Straße 6-8, 66121 Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2024 zu wählen.
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Satzungsänderung: Beschlussfassung über die Aufhebung und Neufassung von Ziff. 11.2 der Satzung

Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung)

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Aus sachlichen Gründen kann es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine Amtszeit für Mitglieder
des Aufsichtsrates zu bestimmen, die vom gesetzlichen Regelfall abweicht. Daher soll die
entsprechende Regelung in der Satzung flexibler gefasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
6. Ziff. 11.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zum Ende der
Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Die Hauptversammlung
kann auch eine kürzere Amtszeit bestimmen. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist statthaft.
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Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

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Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
GmbH & Co. KGaA endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 09.07.2024.
Gem. Ziff. 11.1 der Satzung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA besteht
der Aufsichtsrat insgesamt aus 6 Mitgliedern.
Er setzt sich nach §§ 278 Abs. III, 95 Abs. I, 96 Abs. I, 101 Abs. I AktG ausschließlich
aus Vertretern der Anteilseigner zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen
sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung
am 09.07.2024 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das vierte (4.) Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt
(wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), als
Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.
Gerhard Theis, Waldmohr (Wiederwahl)
a)            Diplom Betriebswirt, ehemaliger CFO der Karlsberg-Gruppe, seit 01.01.2018 im 
7.                                        Ruhestand 


Fritz Engelhardt, Pfullingen (Wiederwahl)
b) Hotelier im Ruhestand
Jürgen Kirchherr, Rutesheim (Wiederwahl)
c) Diplom Betriebswirt, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes
DEHOGA Baden-Württemberg e.V.
Christian Borck, München (Wiederwahl)
d) Diplom Betriebswirt, CEO der Novel Foods GmbH
Claus Pfrommer, Bad Teinach (Wiederwahl)
Maschinist, Vorsitzender des Betriebsrates der Mineralbrunnen Teinach GmbH,
e) Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
GmbH & Co. KGaA
Isabel Weber von Freital, Saarbrücken (Erstwahl)
f) Diplom Kauffrau, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, Leitung Abteilung
Finanzen bei CISPA-Helmholtz Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Es können nur diejenigen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen, die sich in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben.
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

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Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erforderlich.
Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), d. h. auf den 17. Juni 2024 (24:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der
Aktienbesitz zu diesem Stichtag.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am 02. Juli 2024 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
1.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die

Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der

vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für

den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen

Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär

werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine

Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

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Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen.
Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung (s. Ziff. 1).
Erteilung von Vollmachten, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, das ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt
wird.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären beziehungsweise deren Bevollmächtigten an, den
Nachweis per Post oder E-Mail an die Gesellschaft so zu übermitteln, dass er spätestens bis
zum 7. Juli 2024, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse eingeht:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 2. Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht
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und deren Änderung.

Auch am Tag der Hauptversammlung können bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten

Zeitpunkt Vollmachten erteilt oder widerrufen werden und der Nachweis hierüber gegenüber

der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch den von

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Möchten Aktionäre

hiervon Gebrauch machen und dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eine Vollmacht

erteilen, müssen sie sich ebenfalls fristgerecht und unter Nachweis des Anteilsbesitzes

nach den Bestimmungen gemäß vorstehender Ziffer 1 zur Hauptversammlung anmelden.

Darüber hinaus müssen die Aktionäre dem Stimmrechtsvertreter für jeden einzelnen

Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Der

Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen. Ist keine

Weisung erteilt worden oder ist eine Weisung nicht eindeutig, muss sich der

Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Der

Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden

Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Formulare zur Vollmachts- und

Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder

Eintrittskarte beigefügt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere Aktionäre, die den von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, Vollmacht nebst Weisungen

spätestens bis zum 7. Juli 2024, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder

per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

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Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre an der Ein- und Ausgangskontrolle noch

bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt Vollmachten und Weisungen an die

von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.

Ergänzungsverlangen § 122 Absatz 2 AktG

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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB mindestens 24
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2024 (24:00
Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
3.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Badstr. 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
E-Mail: investor.relations@mineralbrunnen-kgaa.de
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MINERALBR.UEBERKINGEN ST 661400 Frankfurt 13,800 21.08.24 09:17:29 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 13,800 13,800

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