08.12.2023 11:34:45 - BGH urteilt im Februar zu Barrierefreiheit bei Mehrparteienhäusern

KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof wird erst im neuen Jahr sein Urteil zu Voraussetzungen und Grenzen für barrierefreie Zugänge an Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern sprechen. Wie das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mitteilte, wird es am 9. Februar (9.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Fälle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug an einem Jugendstilhaus in München, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Die Verfahren werden vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber Veränderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer benachteiligen. Die Reform hat zu offenen Rechtsfragen geführt./asn/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
TAG IMMOBILIEN AG 830350 Frankfurt 13,650 02.07.24 08:12:22 -0,050 -0,36% 13,650 13,690 13,650 13,700
LEG IMMOBILIEN SE NA O.N. LEG111 Frankfurt 76,700 01.07.24 11:01:02 +1,020 +1,35% 75,780 76,280 77,060 76,700
VONOVIA SE NA O.N. A1ML7J Frankfurt 26,490 02.07.24 08:02:43 -0,100 -0,38% 26,490 26,580 26,490 26,590
ADLER GROUP S.A. NPV A14U78 Frankfurt 0,160 01.07.24 11:21:15 -0,010 -5,88% 0,132 0,180 0,165 0,160

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH