15.05.2024 15:06:19 - EQS-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: -2-

DJ EQS-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2024 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-15 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin - Wertpapier-Kennnummer FPH 900 - - ISIN: DE000FPH9000 - - Eindeutige Kennung:
GMETFPH00624 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, dem25. Juni 2024, um 12:00 Uhr MESZ
(entsprechend 10:00 Uhr koordinierte Weltzeit - UTC) (Einlass ab 11:00 Uhr MESZ) stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung in der palisa.de, Palisadenstraße 48, 10243 Berlin, ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2023 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a
Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt,
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, keinen Beschluss zu fassen.
1.
Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.fp-francotyp.com/hauptversammlung
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zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding AG des

abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 41.007.243,93 vollständig auf neue Rechnung

vorzutragen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023

amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden: 3.

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3.1           Carsten Lind 
3.2           Ralf Spielberger 

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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023

amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt

werden:

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4.1           Dr. Alexander Granderath 
4.2           Johannes Boot 
4.3           Klaus Röhrig 
4.4           Lars Wittan 

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Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Johannes Boot, Klaus Röhrig sowie Dr. Alexander Granderath, deren reguläre Amtszeit jeweils mit der

ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 geendet hätte, haben ihre Ämter als Mitglieder des

Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 niedergelegt. Aus diesem

Grund sind drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und den §§ 95, 96 Abs.

1 und 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die

nachfolgenden Wahlvorschläge erfolgen unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine

Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für den

Aufsichtsrat.

Die Nachwahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahlen und jeweils für eine Amtszeit bis zum Ablauf

der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet,

erfolgen. Die Möglichkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern für eine kürzere Amtszeit als die

Höchstdauer von fünf Jahren ist nach Ziffer 10 Abs. 2 und 4 der Satzung gegeben. 5.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Kandidaten jeweils für die vorgenannte Amtsdauer als

Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:

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Dr. Dirk Markus
5.1
Gründungsgesellschafter der AURELIUS Gruppe, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich.
Paul Owsianowski
5.2 Investment Manager und Partner der Active Ownership Gruppe, wohnhaft in Berlin,
Deutschland.
Dr. Martin Schoefer
5.3
Selbständiger Berater für Transformation und Strategie, wohnhaft in München, Deutschland.
Weiterführende Angaben
Herr Dr. Markus ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von
§ 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.
Herr Dr. Markus ist derzeit Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG wie folgt:
AURELIUS Management SE, Grünwald, Deutschland (Vorsitzender des Verwaltungsrats).
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Herrn Dr. Markus werden ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung 25,34% der Stimmrechte an der

Francotyp-Postalia Holding AG zugerechnet. Der derzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft,

Herr Johannes Boot, ist Chief Investment Officer der Beteiligungsverwaltung Lotus Investment Management,

der die Verwaltung des Vermögens von Herrn Dr. Markus obliegt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats

bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Dr. Markus einerseits und

Gesellschaften des Francotyp-Postalia-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder

indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

andererseits ansonsten keine geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine

Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Herr Owsianowski ist derzeit Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §

125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG wie folgt:

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Vita 34 AG, Leipzig, Deutschland.

InfanDx AG, Köln, Deutschland (stellvertretender Vorsitzender).
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Herr Owsianowski ist derzeit nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Herr Owsianowski ist Investment Manager und Partner der Active Ownership Gruppe, deren Gründer und

kontrollierender Gesellschafter der derzeitige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Klaus

Röhrig, ist, welchem ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung 10,31 % der Stimmrechte an der

Francotyp-Postalia Holding AG zugerechnet werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum

Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Owsianowski einerseits und Gesellschaften des

Francotyp-Postalia-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10

% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits ansonsten keine

geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als

maßgebend ansehen würde.

Herr Dr. Schoefer ist derzeit Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von

§ 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG wie folgt:

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HanseYachts AG, Greifswald, Deutschland.
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Herr Dr. Schoefer ist derzeit nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn

Dr. Schoefer einerseits und Gesellschaften des Francotyp-Postalia-Konzerns, den Organen der Gesellschaft

oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft

beteiligten Aktionär andererseits keine geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär

für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

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May 15, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden

Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.

Weitere Angaben sind den Lebensläufen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zu entnehmen, die ab dem

Tag der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter Internetseite der Gesellschaft unter

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www.fp-francotyp.com/hauptversammlung
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zugänglich sind.

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Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Nach der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) ist die Francotyp-Postalia Holding
AG u.a. verpflichtet, den Abschlussprüfer regelmäßig - spätestens alle 10 Jahre - zu wechseln. Für die
Prüfung des Abschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 hat daher
ein Wechsel des Abschlussprüfers der Gesellschaft zu erfolgen. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben hat
die Francotyp-Postalia Holding AG eine Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung
durchgeführt. Die Ausschreibungsdurchführung hat der Aufsichtsrat, bei dem kein Prüfungsausschuss
eingerichtet ist, an den Vorstand delegiert. Dieser hat daraufhin eine für die Ausschreibung zuständige
Projektgruppe gebildet, die um Mitarbeiter der Fachabteilungen ergänzt wurde.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer,
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte und etwaiger zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2024 und für das Geschäftsjahr
6. 2025, soweit sie vor der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 aufgestellt werden, zu
wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Ergebnisse des gemäß Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
durchgeführten mehrstufigen Auswahlverfahrens. Nach Sichtung und Bewertung der Angebote sowie
durchgeführter Präsentationen überzeugten die Angebote der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, und der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, am stärksten. Der
Aufsichtsrat präferiert die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und empfiehlt der
Hauptversammlung deren Wahl.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und
ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt
hat.
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin hat die Unabhängigkeitserklärung gemäß Artikel 6 Abs.
2 lit. a) der EU-Abschlussprüferverordnung abgegeben.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die durch die Hauptversammlung vom 10. November 2020 erteilte und bis einschließlich 9. November 2025
befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien soll vorzeitig erneuert werden, um
der Gesellschaft auch in Zukunft den Erwerb und die anschließende Verwendung eigener Aktien in vollem
Umfang zu ermöglichen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 10. November 2020 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der
7.1 Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung, wird mit
Wirkung zum Ablauf des 25. Juni 2024 aufgehoben, soweit die Ermächtigung noch in Kraft ist.
Sie wird durch die nachfolgende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ersetzt.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu
erwerben. Ist das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital
geringer, so ist dieses maßgeblich. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien
dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden
oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr
7.2 als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre
Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die
Ermächtigung gilt bis zum Ablauf des 24. Juni 2029.
Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands a) als Kauf über die Börse oder b)
mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots,
oder c) mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Aufforderung, Verkaufsangebote
abzugeben (Verkaufsaufforderung).
Erfolgt der Erwerb der Aktien als Kauf über die Börse, darf der von der
Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie im
a) elektronischen Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % überschreiten
und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, so legt der Vorstand
einen Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
fest. lm Falle der Festlegung einer Kaufpreisspanne wird der endgültige Preis
aus den vorliegenden Annahmeerklärungen ermittelt. Das Angebot kann eine
Annahmefrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne
während der Annahmefrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung
eines formellen Angebots während der Annahmefrist erhebliche Kursbewegungen
ergeben. Der Kaufpreis bzw. die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs einer Aktie im
elektronischen Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main an den letzten fünf Handelstagen vor
b) dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 %
unterschreiten. Stichtag ist dabei der Tag der endgültigen Entscheidung des
Vorstands über das formelle Angebot. lm Fall einer Angebotsanpassung tritt an
seine Stelle der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die
7.3 Anpassung. Sofern die Anzahl der angedienten Aktien die von der Gesellschaft
insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann das
Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb
nach dem Verhältnis der angedienten Aktien erfolgt. Darüber hinaus kann zur
Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufmännisch gerundet werden.
Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu
100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
Fordert die Gesellschaft öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf, Aktien der
Gesellschaft zu verkaufen (Verkaufsaufforderung), so kann sie bei der
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
FRANCOTYP-POSTALIA HLDG FPH900 Xetra 2,540 31.05.24 17:36:10 -0,020 -0,78% 0,000 0,000 2,540 2,540

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