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20.02.2024 06:35:01 - ROUNDUP: Google kämpft am BGH um Schutz von Betriebsgeheimnissen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Technologieriesen Google in einem Kartellverfahren. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob und in welchem Umfang das Bundeskartellamt vertrauliche Informationen an Wettbewerber weitergeben darf.

Hintergrund ist, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter dem Konzern "verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen" bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen wollen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Fahrzeughersteller wie Volvo, Ford , Renault , Nissan und Polestar nutzen die GAS; die deutschen Hersteller wie BMW , Mercedes , Audi und VW gehören nicht dazu.

Google bietet Herstellern die Dienste den Angaben nach grundsätzlich nur zusammen an und macht nach Auffassung des Bundeskartellamts weitere Vorgaben für die Präsentation der Dienste im Infotainmentsystem von Autos, damit diese bevorzugt genutzt werden. Bei der Behörde haben sich zwei Wettbewerber beschwert: der Karten-Spezialist TomTom und der Sprachassistent-Spezialist Cerence. Das Kartellamt mahnte Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet im Juni ab und informierte über die wettbewerblichen Bedenken.

Google hatte daraufhin Lösungsvorschläge unterbreitet, wie der BGH mitteilte. Das Kartellamt plane, Teile der bisherigen Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten offenzulegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. "Google beanstandet, dass damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Googles gegenüber Wettbewerbern offengelegt würden und hat gegen die Offenlegung einzelner, bestimmt bezeichneter Textpassagen Beschwerde eingelegt."

Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen könnte es sein, dass der Kartellsenat am BGH in Karlsruhe die Öffentlichkeit von wesentlichen Teilen der Verhandlung ausschließt. Auch könnte es sein, dass noch über die Zuständigkeit des BGH diskutiert wird. Wann er eine Entscheidung verkündet, war zunächst nicht abzusehen. (Az. KVB 69/23)/kre/chd/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
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BAY.MOTOREN WERKE AG ST 519000 Xetra 88,720 03.07.24 15:45:40 +0,700 +0,80% 88,700 88,740 88,300 88,020
MERCEDES-BENZ GRP NA O.N. 710000 Xetra 65,330 03.07.24 15:45:39 +0,600 +0,93% 65,310 65,330 64,910 64,730
FORD MOTOR DL-,01 502391 Xetra 11,932 03.07.24 11:39:44 +0,018 +0,15% 11,918 11,956 11,932 11,914
NISSAN MOTOR 853686 Frankfurt 3,147 03.07.24 08:21:31 +0,016 +0,51% 3,110 3,234 3,147 3,131
ALPHABET INC.CL.A DL-,001 A14Y6F Xetra 171,540 03.07.24 15:45:34 +0,340 +0,20% 171,260 171,340 172,460 171,200

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