AnsFuG (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)

Das AnsFuG verstärkt seit 2011 das Aufsichtsrecht für Wertpapierdienstleistungen. Unter anderem regelt es

  • die Anforderungen an Anlageberatungen, beispielsweise mit einem Informationsblatt über jedes Finanzinstrument für Privatkunden,
  • Qualifizierungs- und Registrierungspflichten für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte und
  • Änderungen zu offenen Immobilienfonds, beispielsweise bezüglich der Verfügbarkeit von Fondsanteilen.

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