Spezialfonds sind im Kapitalanlagegesetzbuch regulierte Investmentvermögen. Die Anleger in Spezialfonds müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Typischerweise sind es institutionelle Anleger, beispielsweise von Versicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Stiftungen. Diese vereinbaren individuelle Anlageziele mit der Fondsgesellschaft.
Gegenteil: Publikumsfonds
Grundsätzliche Informationen zu Fonds: siehe Investmentfonds