Börseninformationen

Sonstige Sondervermögen

Sonstige Sondervermögen sind im Kapitalanlagegesetzbuch reguliert. Sie können im Unterschied zu OGAW in zahlreiche verschiedene Anlageinstrumente wie Wertpapiere, Fondsanteile, Unternehmensbeteiligungen oder Edelmetalle investieren. In diese Kategorie fallen beispielsweise einige alternative Anlagefonds.

Seit 22. Juli 2013 dürfen sonstige Sondervermögen keine Anteile an offenen Immobilienfonds, Single-Hedgefonds und Unternehmensbeteiligungen erwerben. Soweit die Fonds zum Stichtag 22. Juli 2013 Anteile an diesen Fonds, bzw. Beteiligungen halten, dürfen diese unbefristet weiter gehalten werden.

Grundsätzliche Informationen zu Fonds: siehe Investmentfonds

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