Börseninformationen

Rücknahme

(von Fondsanteilen) Bei einem offenen Fonds ist eine KVG verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH