Börseninformationen

Preisveröffentlichung der Anteile

Ist für Ausgabe- und Rücknahmepreis sowie für Zwischengewinne gesetzlich vorgeschrieben und muß börsentäglich in einer hinreichend verbreiteten Tageszeitung erfolgen. Die Anteilspreise werden in regionalen und überregionalen Tageszeitungen (z.B. Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine Zeitung) oder im Internet veröffentlicht. Rücknahmepreise sind unter anderem in ARD-/ZDF-Videotext ab Seite 432 börsentäglich verfügbar. Viele Kapitalanlagegesellschaften bieten im Internet oder über T-Online sowie über Telefon- und Fax-Dienste einen eigenen Preisinformationsservice an.

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