Börseninformationen

Jahresbericht

Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss über jeden Investmentfonds jährlich zwei Berichte veröffentlichen: einen Halbjahres- und einen Jahresbericht. Hierzu bestehen klare gesetzliche Vorschriften.

Jahresberichte müssen beispielsweise Folgendes enthalten:

  • Tätigkeitsbericht
  • Vermögensaufstellung
  • Ertrags- und Aufwandsrechnung
  • Verwendung der Erträge

Der Jahresbericht ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu veröffentlichen, der Halbjahresbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Halbjahresstichtag.

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