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Investment-KG

Mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuch wurde die Investment-KG als neue Rechtsform für Investmentvermögen eingeführt. Im Bereich der offenen Investmentvermögen dient die Investment-KG hauptsächlich der Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling). Die geschlossene Investment-KG ist eine der beiden zulässigen Rechtsformen für geschlossene Fonds.

Neben dem Sondervermögen und der Investment-AG ist es damit die dritte Rechtsform eines inländischen Investmentvermögens.

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