Börseninformationen

Gemischte Sondervermögen

Gemischte Sondervermögen sind im Kapitalanlagegesetzbuch geregelt. Sie können in zahlreiche Anlageinstrumente investieren, beispielsweise in Aktien, Anleihen, Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds und Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Im Gegensatz zu den gemischten Sondervermögen haben traditionelle Mischfonds (gemischte Wertpapierfonds) eine enger begrenzte Auswahl an Anlageinstrumenten.

Nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuch am 22. Juli 2013 dürfen gemischte Sondervermögen keine Anteile an offenen Immobilienfonds und Single Hedgefonds erwerben. Soweit Fonds zu diesem Stichtag Anteile an offenen Immobilienfonds und Single Hedgefonds besitzen, dürfen diese unbefristet weitergehalten werden.

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