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FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act)

Das US-amerikanische Gesetz FATCA soll die Steuerflucht von US-Steuerpflichtigen ins Ausland verhindern und hat weltweite Auswirkungen. Ab Mitte 2013 müssen Finanzinstitute aller Länder einen Vertrag mit der US-Steuerbehörde IRS abschließen. Damit werden sie zu "participating foreign financial institutions" (PFFI) und verpflichten sich, alle US-steuerpflichtigen Kunden mit ihren persönlichen Daten und weltweiten Erträgen an die USA zu melden.

Verweigert ein Kunde bestimmte Angaben, muss er als widerspenstig ("recalcitrant") eingestuft werden und eine Strafsteuer von 30 Prozent auf US-Erträge zahlen. Verweigert ein US-Steuerpflichtiger die Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten an die USA ganz, muss ihm in letzter Konsequenz das Konto bzw. Depot gekündigt werden.

Schließen Finanzinstitute keinen Vertrag mit der US-Steuerbehörde ab, gelten sie als "non-participating foreign financial institution" (NPFFI). In diesem Fall wird die Strafsteuer von 30 Prozent bereits auf US-Erträge erhoben, die dem Institut zufließen.

Etwas anderes gilt, wenn Finanzinstitute in einem Land ansässig sind, das ein bilaterales Abkommen mit den USA abschließt. Deutschland hat ein solches Abkommen abgeschlossen. Deutsche Finanzinstitute müssen nach nationalem Recht alle US-steuerpflichtigen Kunden mit ihren persönlichen Daten und weltweiten Erträgen melden. Dafür müssen sie bspw. mit den USA keinen Vertrag abschließen, ihnen drohen grundsätzlich keine Strafsteuern und sie müssen keine Konten oder Depots kündigen.

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