Börseninformationen

CRD Capital Requirement Directive

Die Kapitaladäquanzrichtlinie CRD (Capital Requirement Directive) und die dazugehörige Verordnung CRR (Capital Requirement Regulation) setzen Basel III innerhalb der Europäischen Union um.

Sie enthalten

  • Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen,
  • Regelungen zur Eigenkapitalausstattung der Institute,
  • Sanktionen bei Verstößen,
  • Regelungen zu den Organen der Institute und ihrer Aufsicht,
  • Vorgaben zu den aufsichtsrechtlich bereitzuhaltenden Eigenmitteln sowie
  • Großkredit- und Liquiditätsvorschriften.

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH