Börseninformationen

Beratungsprotokoll

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Banken verpflichtet, über eine Anlageberatung mit einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll anzufertigen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung soll u.a. dazu dienen, den Inhalt einer Beratung im Streitfall leichter nachzuweisen. Die Protokollpflicht erstreckt sich dabei auf Anlageberatung über Geschäfte mit Finanzinstrumente.

Neben Dauer und Anlass der Beratung muss das Protokoll auch Angaben über die finanzielle Situation des Anlegers enthalten, sein Anlageziel und seine bisherige Erfahrung als Anleger. Das Protokoll muss zudem Angaben über die vom Berater gegebene Empfehlung beinhalten. Es muss vom Berater unterschrieben und dem Anleger vor Geschäftsabschluss zur Verfügung gestellt werden.

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