Börseninformationen

Wie und wo kann der Anleger Knock-Outs handeln?

Knock-Outs sind sowohl an den Börsen, als auch außerbörslichen im Direkthandel mit den Emissionshäusern handelbar. Hat der Anleger sein Produkt der persönlichen Strategie entsprechend ausgewählt, bestehen zwei Möglichkeiten, diesen zu kaufen oder zu verkaufen. Mit Hilfe der Wertpapierkennnummer oder der International Securities Identification Number (ISIN) kann er das Hebelprodukt über seine Bank, Sparkasse oder über seine Direktbroker entweder über den außerbörslichen Handel direkt beim Emissionshaus kaufen oder verkaufen oder über die traditionellen Aktienbörsen wie Frankfurt (Smart Trading) oder Stuttgart (EUWAX). Beide Varianten haben für den Anleger unterschiedlich Vor- und Nachteile, die er vor der Ordererteilung genau prüfen muss.

Außerbörslicher Handel:

Der Anleger kann über eine Direktbank online über die Eingabe-Maske direkt den Preis des Knock-Outs abfragen. In Sekundenbruchteilen bekommt der Investor den aktuell handelbaren Kurs angezeigt. Innerhalb eines Zeitraums von wenigen Sekunden muss er den Preis akzeptieren oder auch nicht. Ebenso schnell erhält er vom Emissionshaus die Bestätigung, dass seine Order ausgeführt worden ist.

Ein wichtiger Vorteil für Trader sind die längeren Handelszeiten gegenüber dem Präsenzhandel an der Börse. Während die Börsen den Handel auf einen Zeitraum von 9.00 bis 20.00 Uhr beschränken, ermöglichen die meisten Emissionshäuser einen Kauf oder Verkauf von Hebelprodukten von 8.00 bis 22.00 Uhr. Damit ist eine Reaktion auf den Verlauf der US-Börsen und deren Einfluss auf den deutschen Aktienmarkt möglich.

Nachteile des Direkthandels finden sich in den fehlenden Kauflimits. Anleger können je nach Marktsituation keine limitierten Kaufkurse oder Verlustbegrenzungen durch Stop-Loss-Order eingeben. Wenn der Anleger nicht den ganzen Tag vor dem Bildschirm verbringen will, sind gerade bei der Spekulation mit Knock-Out-Produkten sind Stop-Loss-Kurse lebenswichtig. Außerdem gibt es für strittige Fälle beim Direkthandel mit den Emittenten keine Handelsüberwachung.

Börsenhandel:

Über die Aktienbörsen wie Frankfurt (Smart Trading) oder Stuttgart (EUWAX) aber auch an allen anderen Börsen kann der Anleger einen Kauf- oder Verkaufsauftrag mit festen Preislimits erteilen. Das ist besonders bei der Erteilung der manchmal lebenswichtigen Stop-Loss-Order wichtig. In Frankfurt und auch in Stuttgart vergleicht ein so genanntes Limit-Kontrollsystem ständig die Aufträge der Kunden mit den Kursen, die die Emittenten stellen. Stimmen die Kauf- oder Verkaufslimits der Kundenaufträge mit den Emittentenkursen überein, wird es dem Makler auf dem Börsenparkett angezeigt. Innerhalb weniger Sekunden führt der Makler den Kundenauftrag mit dem Emittentenpreis zusammen, so das es dann zum Abschluss des Handels kommt. Die Bank des Anlegers wird innerhalb von Sekunden über den Abschluss des Auftrags informiert. Anders als bei Aktien braucht der Anleger bei Knock-Out-Produkten keinen Gegenpart, der ihm die Papiere verkaufen oder kaufen möchte. Bei den Hebelinstrumenten haben sich die Emissionshäuser dazu verpflichtet, ständig für die eigenen Produkte An- und Verkaufskurse anzugeben, zu denen der Anleger dann tatsächlich handeln kann. Die Banken geben sowohl im Direkthandel als auch im Handel über die Börse Ordergrößen an, für die sie ein Geschäft garantieren. Über das "Best-Price-Prinzip" gibt die Börse Stuttgart (EUWAX) eine Garantie ab, dass der Auftrag eines Anlegers nie schlechter ausgeführt wird, als zum Emittenten-Spread.

Ein Vorteil der Ordererteilung über die Börse ist die Handelsüberwachung. Sie kontrolliert den Handel und die Geschäftsabwicklung. Treten Auffälligkeiten auf, untersucht sie die Kursfeststellungen.
Umsonst ist der umfangreiche Service natürlich nicht. Für den Service der Börsen muss der Anleger indirekt auch eine Makler-Gebühr (Courtage) in Höhe von 0,8 Promille des Umsatzes, mindestens jedoch 0,75 Euro bezahlen. Das unterscheidet den Börsenhandel vom Direkthandel, wo diese Courtage nicht anfällt. An Börsen wie Stuttgart ist allerdings die maximale Courtage auf 12 Euro pro Geschäft begrenzt.

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