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Was ist ein Optionsschein?

Ein Optionsschein ist eine an der Börse handelbare Form eines Rechts. Der Ursprung des Wortes Option kommt wie meistens aus dem lateinischen (Optio) und bedeutet soviel wie Wahl oder Wunsch. Mit dem Kauf eines Optionsrechts erwirbt der Anleger auch den Anspruch, innerhalb eines vorher bestimmten Zeitraums eine Leistung zu verlangen. In der Antike konnten das die Lieferung von Gewürzen oder Porzellan sein, in der Landwirtschaft ein Teil der Ernte und in der Finanzwelt die theoretische Lieferung von Aktien, Rohstoffen oder Währungen.

Es besteht allerdings ein wichtiger Unterschied zum Terminkontrakt, dem Futures. Der Optionsschein-Inhaber hat ein Recht, von seiner Option, also dem Kauf oder dem Verkauf, Gebrauch zu machen. Er ist im Gegensatz zum Inhaber eines Futures allerdings nicht dazu verpflichtet. Während die Terminkontrakte an ihrem Laufzeitende in jedem Fall abgerechnet werden, kann der Inhaber eines Optionsscheins sein Recht auch verfallen lassen.

Im Falle eines Kauf-Optionsscheins (Call) erwirbt der Anleger das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien, Anleihen, Indizes oder Devisen, die in der Fachsprache als Basiswert oder Underlying bezeichnet wird, von einem Vertragspartner abzurufen. Das wird in der englischen Sprache auch mit dem Wort to call beschrieben.
Der Anleger erwirbt mit einem Verkaufs-Optionsschein (Put) gleichzeitig das Recht, eine bestimmte Anzahl eines Basiswerts seinem Vertragspartner zu liefern. Im Englischen wird dies auch als to put bezeichnet. Den Vertragspartner, also den Verkäufer einer Option bezeichnen Experten auch als Stillhalter, weil er als sich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu einem vereinbarten Preis innerhalb es zu Beginn festgelegten Zeitraums (amerikanischer Optionsschein) oder zu einem bestimmten Datum zu liefern oder abzunehmen (europäischer Optionsschein). Als Gegenleistung erhält der Stillhalter vom Käufer des Optionsscheins eine Prämie. Der Stillhalter geht dabei eine Verpflichtung ein, der Käufer der Option dagegen nicht.

Für den Käufer des Rechts ist das Verlustrisiko auf den anfänglichen Kapitaleinsatz beschränkt. Denn der hat die Wahl, sein Optionsrecht, also das Abrufen des Basiswerts oder das Andienen des Basiswerts an den Stillhalter, wahrzunehmen oder es verfallen zu lassen. Damit unterscheidet sich der Optionsschein, in der englischen Sprache als Warrant bezeichnet, oder auch die Option von einem Future, dem Terminkontrakt. Bei diesem handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Partnern. Bei Futures müssen über den Kontraktpreis hinaus unter bestimmten Umständen noch weitere Geldbeträge nachgeschossen werden.

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