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Innerer Wert

Der Kurs eines Optionsscheins setzt sich zusammen aus dem so genannten Inneren Wert und dem Zeitwert. Der Innere Wert eines Optionsscheins gibt den Geldbetrag an, der bei der Ausübung des Optionsrechtes realisiert werden kann. Der Innere Wert entspricht also der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts an der Börse und dem Basispreis des Warrants.
Der Innere Wert kann praktisch niemals negativ sein, denn der Anleger ist nicht zur Ausübung verpflichtet. Wenn der Kurs der dem Optionsschein zu Grunde liegenden Aktie oder Index (= Basiswerts) steigt, nimmt auch der Innere Wert des Kauf-Optionsscheins zu. Fällt der Kurs des Basiswerts, nimmt auch der Innere Wert des Verkaufsoptionsscheins zu.

Der Innere Wert drückt den wahren Wert des Optionsscheins aus. In den meisten Fällen liegt der Optionsschein-Kurs über seinem Inneren Wert. Er wird mit einem Aufgeld gehandelt. Der Innere Wert eines Kauf-Optionsscheins errechnet sich wie folgt:

Innerer Wert (Call) = Bezugsmenge * (Kurs des Basiswerts - Basiskurs)

Der Innere Wert eines Verkaufs-Optionsscheins errechnet sich wie folgt: Innerer Wert (Put) =

Für die Beschreibung des Inneren Werts benutzt der Experte die Fachausdrücke:

  • Im Geld (in the money) -
    Call - der aktuelle Kurs des Basiswerts liegt über dem Basispreis.
    Put - der aktuelle Kurs des Basiswerts liegt unter dem Basispreis.
    Nur in diesem Fall lohnt sich die theoretische Ausübung des Optionsrechts. Unter dem Strich bleibt ein positiver Ertrag übrig.


  • Am Geld (at the money) -
    Call + Put - Basispreis und aktueller Börsenkurs des Basiswerts sind identisch. Der Optionsschein weist keinen Inneren Wert auf. Eine Wahrnehmung des Optionsrechts durch den Anleger macht also keinen Sinn.


  • Aus dem Geld (out of the money) -
    Call - der aktuelle Börsenkurs des Basiswerts, also die dem Optionsschein zu Grunde liegende Aktie oder Index, liegt unter dem Basispreis.
    Put - die aktuelle Börsennotierung des Basiswerts liegt über der Notierung des Basiswerts.
    In beiden Fällen ist der Innere Wert des Optionsscheins gleich Null. Somit ist es für den Optionsschein-Anleger nicht sinnvoll, sein Optionsrecht wahrzunehmen.

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