Börseninformationen

Vinkulierte Namensaktie

Sonderform der Namensaktie. Hier ist die Übertragung an andere Aktionäre eingeschränkt oder gar untersagt und bedarf immer der Zustimmung des Unternehmens. Diese Form der Aktie wird häufig herausgegeben, um ein Unternehmen z.B. vor unliebsamen Konkurrenten zu schützen.

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