Börseninformationen

Verkaufsprospekt

1. Der Prospekt für die Anleger muss die Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Fonds wichtig sind. Dazu zählen Informationen über Kosten, Laufzeit, Anlagegrundsätze und Strategie. Der Verkaufsprospekt muss Anlegern bei Kauf von Fondsanteilen ausgehändigt werden.
2. Seit 1991 ist jeder Emittent beim ersten öffentlichen Angebot von Wertpapieren zur Erstellung eines Verkaufssprospektes verpflichtet. Der Prospekt entspricht im Aufbau dem Börsenzulassungsprospekt allerdings mit geringeren Anforderungen.

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