Börseninformationen

Stückzinsen

Die Erträge von Aktien und Anleihen werden beim Kauf oder Verkauf unterschiedlich berücksichtigt. Während sich bei Aktien der Kurs durch eine Dividendenzahlung ermäßigt, bleibt der Kurs der Anleihe durch die Zahlung des Zinskupons unverändert. Die zwischen dem Kauf-Zeitpunkt der Anleihe und dem Zinstermin (Kupontermin) angefallenen Zinsen fallen allerdings nicht unter den Tisch, sondern werden gesondert berechnet. Der Anleger kann nur den Teil der Zinsen beanspruchen, die nach dem Kauf der Anleihe angefallen sind bis zum Laufzeitende der Anleihe oder bis zum Verkauf der Anleihe.

Dem Inhaber der Anleihe steht für jeden Tag (Stückzinstag), den er im Besitz der Anleihe ist, der anteilige Zinsbetrag zu. Der Käufer einer Anleihe kann also nur jenen Teil der Zinserträge beanspruchen, die seit dem Anleihenkauf angefallen sind. Für die Wochen zuvor stehen die Zinserträge dem Verkäufer zu. Diesen bekommt er beim Verkauf der Anleihe vor dem eigentlichen Zinstermin von einem neuen Käufer des festverzinslichen Termins vergütet. Die Regelung der Stückzinsen dient der Abrechnung der angefallenen Zinsen zwischen Käufer und Verkäufer zwischen den einzelnen Zinsterminen. Zu welchem Termin die Zinsen gezahlt werden, unterscheidet sich von Emission zu Emission. Bei Anleihen mit längeren Laufzeiten zahlt der Emittent den Zins meist jährlich.

Berechnungsbeispiel:

Anleihe-Bedingungen:
Nominalwert: 1000 Euro
Kupon: 4 Prozent
Zinstermin 05.01.2004
Kaufzeitpunkt 05.02.2004
Kaufkurs : 101,30 Prozent
Zinskonvention (Zahlungsmethode) Act/360 (taggenaue Abrechung, das Jahr besteht aus 360 Tagen)
Kaufvaluta: 03.01.2004

Stückzinsberechnung:
4% x 1000 Euro = 40 Euro jährlicher Zinsbetrag
40 Euro X (31/360*) = 3,44 Euro Stückzins

Kaufpreis + Stückzins

(1000 Euro x 101,30 Prozent) + 3,44 Euro = 1016,44 Euro

*Zinstage- Es werden die Tage vom Begin des Zinslaufs und dem Tag vor der Fälligkeit oder dem Kupon-Termin berechnet.

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