Börseninformationen

Rechenschaftsbericht

Deutsche Fondsgesellschaften sind verpflichtet, einmal jährlich einen Rechenschafts- und halbjährlich einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben. Der Rechenschaftsbericht umfasst zumindest die detaillierte Vermögensaufstellung, Aufwands- und Ertragsrechnung, die Höhe der eventuellen Ausschüttung sowie Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.

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