Börseninformationen

Fondsgesellschaft

(auch: Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), Investmentgesellschaft); verwaltet Anlagegelder in Fonds-Sondervermögen. Deutsche KVGs sind Kreditinstitute und unterliegen der Aufsicht durch das BAFin, den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie weiteren Gesetzen zum Schutze der Anleger; müssen die Gelder der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung gesondert vom eigenen Vermögen anlegen. Die KVG darf die Gelder verwalten, aber verwahrt werden sie bei einer Depotbank.

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH