Börseninformationen

Differenzausgleich

(auch: Barausgleich oder Cash Settlement). Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb bzw. keine Veräußerung des Basiswertes statt. Hier wird der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes an den Optionsscheininhaber ausgezahlt. Bei Indexoptionsscheinen ist das immer der Fall - Wer kann schon einen Index liefern?

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH