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Call warrant

Der Käufer eines Call-Optionsschein (engl.: warrant) erwirbt das Recht, einen exakt definierten Gegenstand an einem festgelegten Termin bzw. innerhalb einer vereinbarten Frist zu einem im voraus fixierten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen. Bei dem exakt definierten Gegenstand kann es sich um Aktien, Aktienindizes, Anleihen, Devisen Rohstoffe u.a. handeln. Gegensatz: put warrant.

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