Börseninformationen

Bezugsrecht

Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft wird den Altaktionären auf Basis des jetzigen Anteils an der AG ein Bezugsrecht auf die neuen (oder: jungen) Aktien gewährt, so dass die Altaktionäre nach der Kapitalerhöhung mit dem gleichen Anteil am Unternehmen beteiligt sind. In den Zeit bis zur Umsetzung der Kapitalerhöhung (mindestens zwei Wochen) können die Bezugsrechte auch an der Börse veräußert werden. Eine Verpflichtung der Altaktionäre zum Ausüben des Bezugsrecht besteht nicht, aber der prozentuale Anteil am Unternehmen verringert sich bei Verzicht.

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