Börseninformationen

Ausübung

Von Ausübung spricht man, wenn der Inhaber (Käufer) eines Optionsscheins sein Optionssrecht gegenüber dem Emittenten (Verkäufer des Optionsscheins, Stillhalter) wahrnimmt. Bei einer Option amerikanischen Typs kann der Inhaber an jedem Bankarbeitstag sein Recht wahrnehmen, bei einer Option europäischen Typs ist das in der Regel nur am Ende der Laufzeit möglich.

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