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Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist Teil der bilanziellen Aufstellung einer Unternehmung. Es ist zusammengesetzt aus drei Positionen: 1\) Sachanlagen 2\) immaterielle Vermögenswerte und 3\) Finanzanlagen. Gemäß § 247 HGB dürfen nur dauerhaft dem Geschäftzweck dienende Positionen in der Bilanz angeführt werden.

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