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Anlagegrenzen

Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften darf ein Fonds maximal 5 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) des Fondsvermögens in einen Titel bzw. Wertpapier investieren. Damit soll der Grundsatz der Risikostreuung gewahrt bleiben.

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