Börseninformationen

Abschreibungen

Bilanzbegriff, der den Wertverlust (Zeitwert) von Gütern des Anlagevermögens in der Bilanz eines Unternehmens berücksichtigt. Abkürzung AfA (Abschreibung für Abnutzung). Steuerrechtlich zulässig sind die lineare und die degressive Abschreibungsmethode. Die lineare Abschreibungsmethode nimmt einen konstanten Prozentsatz (zum Beispiel 10%) an, und mindert den Bilanzwert (zum Beispiel einer Maschine) jährlich um 10% des Anschaffungspreises, so dass die Maschine nach zehn Jahren abgeschrieben ist und nur mit symbolischem Wert in den Büchern steht. Die degressive Abschreibung setzt den konstanten Prozentsatz auf den Vorjahreswert an. Die Abschreibungen werden im GuV Konto der Bilanz abgebildet und mindern den steuerpflichtigen Gewinn (sofern erzielt).

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