Ungedeckter Optionsschein

Bei ungedeckten Optionsscheinen besitzt der Emittent nicht die entsprechende Menge des zugrundeliegenden Wertes, hat also zum Beispiel keine ausreichende Anzahl von Aktien dieser Gesellschaft (Gegensatz: Gedeckte Optionsscheine, Covered Warrants). Ungedeckte Optionsscheine gehören zu der Gruppe der Naked Warrants, sie werden daher in der Regel von einer Bank und nicht von der Aktiengesellschaft selbst und ohne anhängende Anleihe/Genussscheine begeben.

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