Kann ein Open-End-Knock-Out vorzeitig gekündigt werden?

Bei Knock-Outs ohne Laufzeitbegrenzung räumen die Emissionshäuser dem Anleger die Möglichkeit ein, neben dem normalen Handel über die Börse oder im Direkthandel, ohne Laufzeitbegrenzung einmal jährlich zu einem festgelegten Termin das Zertifikat zum inneren Wert zurückzugeben.

Auf der anderen Seite nimmt sich der Emittenten das Recht, vor allem Hebel-Produkten ohne Laufzeitbegrenzung, die einen großen Abstand zwischen Finanzierungslevel und aktuellem Marktniveau aufweisen, vom Markt zu nehmen. Sie müssen dieses Produkt circa ein Jahr vor der Kündigung dem Anleger mitteilen.

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