Was ist ein Stop-Loss oder eine KO-Schwelle?

Einer der wesentlichen Kriterien, in denen sich KOs von Optionsscheinen unterscheiden, ist die Knock-Out-Schwelle oder das Stop-Loss. Verletzt, also berührt, über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts dieses Kursniveau, stellt das Emissionshaus und die Börse den Handel für dieses Produkt ein. Der Emittent beendet die Laufzeit vorzeitig.

Bei einem Knock-Out-Produkt handelt es sich im Prinzip um einen Terminkontrakt, also einen Futures, den der Emittent in Form eines Wertpapiers auch für Privatanleger handelbar gemacht hat. Beim Kauf oder Verkauf einer Futures-Position am Terminmarkt muss der Anleger in der Regel einen Sicherheitsbetrag (Margin) hinterlegen, da er am Anfang nur einen Teilbetrag bezahlt. Läuft der Kurs gegen den Investor, muss er einen Nachschuss leisten. Da dies bei einem Knock-Out nicht möglich war, haben die Emittenten die Knock-Out-Barriere konstruiert. Sie verhindert eine Nachzahlung, wenn die theoretisch geleisteten Sicherheiten aufgebraucht sind. Der K.o. erfolgt dann, wenn der Wert der Position aufgebraucht ist.

Entsprechend seines inneren Werts verfällt das Produkt im Falle einer Verletzung der KO-Barriere wertlos. Je nach Konstruktion und Emissionshaus, kauft der Emittent das Produkt zum geringst möglichen Kurs, meist zu 0,001 Euro, zurück, damit der Anleger die Verluste steuerlich geltend machen kann. Denn nur Veräußerungsverluste kann der Anleger bei seinem Finanzamt steuerlich geltend machen.

Damit der Anleger am Laufzeitende also einen Gewinn machen kann, muss sich der Basiswert bei einem Long-KO während der gesamten Laufzeit oberhalb der KO-Barriere bewegen. Beim Short-KO spiegelbildlich darunter. Der Gewinn errechnet sich dann aus der Differenz zwischen aktuellem Kurs des Basiswerts und dem Basispreis.

Im Lauf der vergangenen Jahren haben sich verschiedene Varianten der KO-Schwellen durchgesetzt:

Knock-Out-Produkte ohne Stop-Loss-Barriere:

Bei dieser Variante entspricht die KO-Schwelle dem Basispreis. Sie gibt es sowohl als Produkte mit Laufzeitbegrenzung als auch als Open-End-Scheine . Das Emissionshaus bezahlt dem Anleger im Falle eines KOs nur noch einen Restbetrag von 0,001 Euro pro Schein zurück.
Der Emittent ist allerdings nicht verpflichtet dazu. Die Emissionsbedingungen geben Auskunft darüber, ob die Rückzahlung automatisch erfolgt, oder ob der Anleger eine entsprechende Verkaufsorder abgeben muss.

Knock-Out-Produkte mit festem Basispreis und Stop-Loss-Barriere:

Das Angebotsspektrum reicht von laufzeitbegrenzten Produkten bis zu Open-End-Knock-Out-Produkten mit Stop-Loss. Sie unterscheiden sich gegenüber den Knock-Out-Produkten ohne Stop-Loss mit einer weiteren Kursbarriere, auf die der Anleger achten muss. Neben dem Basispreis, von dem aus der Wert eines dieser Scheine berechnet wird, gibt es ein Kursniveau (Stop-Loss-Barriere), das beim Verletzen den Knock-out des Scheins auslöst.
Die Variante verfällt nicht wertlos. Das Emissionshaus zahlt dem Besitzer eines Knock-Out-Produkts mit Stop-Loss-Barriere im Falle eines Ko's die Differenz zwischen dem Basispreis und der Knock-Out-Barriere zurück. Doch Achtung: Der Anleger muss klären, ob der Emittent den Restbetrag automatisch zahlt oder ob er eine Verkaufsorder abgeben muss. Da häufig die Rückzahlung vom Emissionshaus nicht garantiert wird, sollten Anleger einen eigenen Stop-Kurs setzen. Damit geht er die Unsicherheit über die Rückzahlung.

Die Knock-Out-Barrieren sind je nach Emittent unterschiedlich gestaltet. Bei BNP, Deutsche Bank und Société Générale entspricht der Basispreis der Knock-Out-Barriere. ABN Amro und die Commerzbank haben die Stopp-Loss-Barriere vor den Basispreis gelagert.

Unterschiedlich ist auch der Zeitraum gestaltet, in dem der Knock-Out erfolgen kann. So können Knock-Out-Produkte auf Währungen auch nachts ausgeknockt werden, da Devisen 24 Stunden am Tag gehandelt werden. Aktien orientieren sich nicht nur an den Zeiten des börslichen Handels, sondern auch denen des außerbörslichen Handels.

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