Deutsche Fondsgesellschaften sind verpflichtet, einmal jährlich einen Rechenschafts- und halbjährlich einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben. Der Rechenschaftsbericht umfasst zumindest die detaillierte Vermögensaufstellung, Aufwands- und Ertragsrechnung, die Höhe der eventuellen Ausschüttung sowie Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.