Festgelegter am Fälligkeitstag mindestens zahlbarer Auszahlungsbetrag, der dem für den Erwerb des Kapitalschutz-Zertifikates bei dessen Emission eingesetzten Kapitalbetrag (ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen und anderen Gebühren) entspricht (alternativ kann auch die Bezeichnung "Mindestbetrag" verwendet werden).