Bei Optionsscheinen mit physischer Lieferung bezeichnet der Basispreis den Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung des Optionsscheins gekauft / verkauft werden kann. Bei Optionsscheinen mit Barausgleich dient der Basispreis der Berechnung des Auszahlungsbetrages, der dem mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag entspricht, um den der Preis des Basiswertes am Ausübungstag den Basispreis über- (Call-Optionsschein) bzw. unterschreitet (Put-Optionsschein).