Einige Aktien- oder Indexanleihen sehen eine zusätzliche Kursschwelle unterhalb des Basispreises vor. Berührt oder unterschreitet der Kurs des Basiswertes während der Laufzeit der Anleihe bzw. in dem in den Emissionsbedingungen festgelegten Beobachtungszeitraum zu keinem Zeitpunkt die Barriere, erhält der Anleger am Fälligkeitstag den Nominalbetrag (Nennwert).