Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss über jeden Investmentfonds jährlich zwei Berichte veröffentlichen: einen Halbjahres- und einen Jahresbericht. Hierzu bestehen klare gesetzliche Vorschriften.
Jahresberichte müssen beispielsweise Folgendes enthalten:
Der Jahresbericht ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu veröffentlichen, der Halbjahresbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Halbjahresstichtag.