Mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuch wurde die Investment-KG als neue Rechtsform für Investmentvermögen eingeführt. Im Bereich der offenen Investmentvermögen dient die Investment-KG hauptsächlich der Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling). Die geschlossene Investment-KG ist eine der beiden zulässigen Rechtsformen für geschlossene Fonds.
Neben dem Sondervermögen und der Investment-AG ist es damit die dritte Rechtsform eines inländischen Investmentvermögens.