CRD Capital Requirement Directive
Die Kapitaladäquanzrichtlinie CRD (Capital Requirement Directive) und die dazugehörige Verordnung CRR (Capital Requirement Regulation) setzen Basel III innerhalb der Europäischen Union um.
Sie enthalten
- Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen,
- Regelungen zur Eigenkapitalausstattung der Institute,
- Sanktionen bei Verstößen,
- Regelungen zu den Organen der Institute und ihrer Aufsicht,
- Vorgaben zu den aufsichtsrechtlich bereitzuhaltenden Eigenmitteln sowie
- Großkredit- und Liquiditätsvorschriften.