Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu. Hierbei können durch das sogenannte Bruttolohnsparen die Beiträge in gewissen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei in den Vorsorgevertrag eingezahlt werden.
Die betriebliche Altersversorgung kann auf zwei Arten organisiert werden: