Die Regelungen Basel I, II und III des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht definieren Anforderungen an Finanzinstitute und Standards zu deren Aufsicht. Innerhalb der Europäischen Union werden die Anforderungen von Basel III durch eine Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) und eine dazugehörige Verordnung (CRR) umgesetzt.