AnsFuG (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
Das AnsFuG verstärkt seit 2011 das Aufsichtsrecht für Wertpapierdienstleistungen. Unter anderem regelt es
- die Anforderungen an Anlageberatungen, beispielsweise mit einem Informationsblatt über jedes Finanzinstrument für Privatkunden,
- Qualifizierungs- und Registrierungspflichten für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte und
- Änderungen zu offenen Immobilienfonds, beispielsweise bezüglich der Verfügbarkeit von Fondsanteilen.