Als AIF werden im Kapitalanlagegesetzbuch alle geschlossenen Fondseingestuft. Darüber hinaus zählen zu den AIF auch die investmentrechtlich regulierten offenen Investmentfonds, die nicht als OGAW gelten. Das sind insbesondere offene Spezialfonds und offene Immobilienfonds.
Siehe auch OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)