Eine andere Form des Optionsrechts ist die des Verkaufs-Optionsscheins, der in der Expertensprache auch als Put bezeichnet wird.
Mit dem Verkaufsoptionsschein erwirbt der Anleger das Recht, eine Aktie wie Siemens oder Bayer, eine Währung oder einen Rohstoff dem Emittenen theoretisch zu verkaufen oder ihm anzudienen (englisch: put).
In den meisten Fällen ist allerdings die Auslieferung des Basiswerts wie beispielsweise bei einem Index vom Emittenten nicht vorgesehen. Dann kann der Investor verlangen, die positive Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurs ausgezahlt zu bekommen.
Mit dem Kauf eines Verkaufs-Optionsschein kann der Anleger zwei Ziele verfolgen: