Das zuständige Registergericht Gelsenkirchen hat auf Aktionärsantrag André H. Müller zum Mitglied des Vorstands der Dorstener Maschinenfabrik AG bestellt. Wie aus einer Mitteilung der Gesellschaft weiter hervorgeht, werde der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung mit dem Ziel einberufen, auf der Grundlage eines zu erstellenden Insolvenzplans einen Beschluss der Hauptversammlung über die Fortsetzung der Gesellschaft nach § 274 Abs.2 Nr.1 AktG in Verbindung mit § 274 Abs.1 AktG herbeizuführen. Über den Inhalt des Insolvenzplans ist mit dem zuständigen Insolvenzverwalter Einvernehmen erzielt worden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 1. Juli 2000 war über das Vermögen der Dorstener Maschinenfabrik AG das Insolvenzverfahren eröffnet worden.