Der weltweit anlegende Mischfonds soll das Fondsvermögen zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in festverzinsliche Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller anlegen. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus soll das Fondsvermögen in regional nicht begrenzte Aktien angelegt werden. Das Sondervermögen soll unter Berücksichtigung der Anlagerichtlinien der kirchlichen Stiftungen des Bistums Aachen und auf der Grundlage der christlichen Wertorientierung nach sozialen, ökologischen und Kriterien guter Unternehmensführung investiert werden. Das Fondsmanagement des Sondervermögens bildet im Rahmen der Anlageentscheidungen keinen Index oder Referenzwert nach. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Der Fonds wird aktiv gemanagt und hat keine Benchmark. Es kann keine Garantie für den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. |