Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertesin Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) in- undausländischer Aussteller investieren, ein regionaler Schwerpunktist nicht vorgesehen. Darüber hinaus muss das Sondervermögen zumindestens zu 51 Prozent seines Wertes in ETF-Aktienfondsinvestieren. Die Anlage erfolgt in der Regel über BörsennotierteIndexfonds (ETFs) unterschiedlicher Anbieter, die faktorbasierteAnlagestrategien nutzen sollen. Der Fonds wird aktiv gemanagtund hat keine Benchmark. Ziel der Anlagepolitik desFondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, möglichsthohe Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nachEinschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und derBörsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach demKAGB und den Anlagebedingungen zugelassenenVermögensgegenstände erworben und veräußert. ZulässigeVermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen,Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente,Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstigeAnlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- undAbsicherungszwecken erworben werden. Es kann keine Garantiefür den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fondswerden ausgeschüttet. Die Anleger können von derKapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich dieRücknahme der Anteile verlangen. DieKapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahmeaussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unterBerücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinenlassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anlegernicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von wenigerals fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. |