Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller anlegen. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Die Portfoliozusammenstellung erfolgt nach einer quantitativen Vorselektion auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eines umfangreichen Analyseprozesses und Risikoanalyse. Unternehmen aus kontroversen Geschäftsfeldern oder Unternehmen, die kontroverse Geschäftspraktiken pflegen, werden ausgeschlossen. Der Fonds wir aktiv gemanagt und hat keine Benchmark. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile und sonstige Anlageinstrumente. Es kann keine Garantie für den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. |